· Baurecht:

Für jedes geplante Bauvorhaben müssen gesetzliche Normen und Richtlinien beachtet werden. Als bundesweite Gesetze gilt das Baugesetzbuch (BauGB). In Baden-Württemberg müssen ausserdem noch die Landesbauverordnung (LBO) und die Verfahrensverordnung zur Landesbauverordnung (LBOVVO) beachtet werden.

 

· Lageplan:

Für jedes Bauvorhaben muss ein amtlicher Lageplan erstellt werden. Dieser gliedert sich in einen zeichnerischen und einen schriftlichen Teil. Besonderes Augenmerk gilt dabei die Rechtsvorschriften des Abstandsflächenrechts. Der Lageplan ist nach §5 LBOVVO durch einen Sachverständigen zu erstellen.

 

· Entwurfsvermessung

Die Vermessung für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Zum Beispiel die Geländeaufnahme eines Grundstückes für die Erstellung eines Geländeschnittes (Höhenbezug).

 

· Bauvermessung

Die Vermessung für den Bau und die abschliessende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Zum Beispiel das Einschneiden eines Schnurgerüstes. Dabei werden die geplant Gebäudeachsen in die Örtlichkeit übertragen.

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